Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AImera Akademie GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen der AImera Akademie GmbH (nachfolgend „AImera Akademie“ oder „Anbieter“).
(2) Die Bildungsmaßnahmen können in Präsenzform, online oder in hybrider Form durchgeführt werden.
(3) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Zulassung und Qualitätssicherung
(1) Soweit Bildungsmaßnahmen nach den Vorschriften der AZAV zugelassen sind, wird dies in der jeweiligen Kursbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen.
(2) Die AImera Akademie verpflichtet sich zur Durchführung ihrer Bildungsmaßnahmen nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben ihres Qualitätsmanagementsystems.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Bildungsangeboten auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung der AImera Akademie zustande.
(4) Bei AZAV-geförderten Maßnahmen kann zusätzlich der Abschluss eines gesonderten Teilnehmervertrages erforderlich sein.
(5) Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Kursbeschreibungen.
4. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten Bildungsmaßnahme besteht nicht.
(2) Sofern für einzelne Kurse fachliche, persönliche oder technische Voraussetzungen bestehen, sind diese der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle für die Teilnahme oder Förderung erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen.
(4) Bei AZAV-geförderten Maßnahmen überprüft die AImera Akademie die für die Teilnahme und Förderung erforderlichen Zugangsvoraussetzungen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die hierfür notwendigen Nachweise vollständig und fristgerecht vorzulegen.
(5) Werden Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt oder unrichtige Angaben gemacht, kann die AImera Akademie die Teilnahme ablehnen oder den Teilnehmer von der Maßnahme ausschließen.
(6) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass Zugangsvoraussetzungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet eingereichter Angaben des Teilnehmers nicht erfüllt sind, bleiben bereits entstandene Kosten sowie gesetzliche oder vertragliche Zahlungsansprüche hiervon unberührt.
(7) Soweit für einzelne Bildungsmaßnahmen bestimmte Sprachkenntnisse, digitale Grundkenntnisse oder technische Kompetenzen erforderlich sind, ergeben sich diese aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die dort genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Teilnehmer vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt wird.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den nachfolgenden Kündigungsregelungen unberührt.
6. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Teilnahmegebühren.
(2) Die Gebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch vor Beginn der Bildungsmaßnahme, fällig, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist.
(3) Sofern die Kosten durch Dritte übernommen werden (z. B. Bildungsgutschein, Arbeitgeber oder Förderstellen), bleibt der Teilnehmer verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
(4) Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Durchführung der Bildungsmaßnahmen
(1) Die AImera Akademie verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der gebuchten Bildungsmaßnahme.
(2) Die Durchführung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kursbeschreibung als Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung.
(3) Ein bestimmter Lern-, Prüfungs- oder Berufserfolg wird nicht geschuldet.
(4) Bei Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmer Zugang zu den erforderlichen Lernplattformen, digitalen Unterrichtsräumen und sonstigen für die Durchführung der Bildungsmaßnahme notwendigen Systemen. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor Beginn bereitgestellt.
(5) Soweit Bildungsmaßnahmen im Rahmen einer Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) durchgeführt werden, ist die AImera Akademie berechtigt und verpflichtet, förderrelevante Informationen, insbesondere Fehlzeiten, Abbrüche oder sonstige maßnahmenrelevante Sachverhalte, an den jeweiligen Auftraggeber, Kostenträger oder die zuständige Behörde zu übermitteln, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine Verpflichtung aus Förderbestimmungen besteht.
8. Technische Voraussetzungen bei Online-Veranstaltungen
(1) Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen benötigt der Teilnehmer eine funktionsfähige technische Ausstattung sowie eine ausreichende Internetverbindung.
(2) Die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
(3) Technische Störungen auf Seiten des Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
9. Änderungen, Verlegung und Absage von Veranstaltungen
(1) Die AImera Akademie behält sich vor, Veranstaltungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, zu verlegen oder durch gleichwertige Lehrkräfte durchführen zu lassen.
(2) Sachlich gerechtfertigte Gründe sind insbesondere:
- Erkrankung von Dozenten,
- technische Störungen,
- behördliche Anordnungen,
- höhere Gewalt,
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
(3) Inhaltliche Aktualisierungen und organisatorische Änderungen, die das Ausbildungsziel nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
(4) Muss eine Veranstaltung vollständig abgesagt werden und kann kein Ersatztermin angeboten werden, werden bereits gezahlte Gebühren für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
10. Lernmaterialien und Urheberrechte
(1) Soweit in der jeweiligen Kursbeschreibung nicht anders angegeben, sind die für die Durchführung der Bildungsmaßnahme erforderlichen digitalen Lernunterlagen, Skripte, Hand-outs und sonstigen Unterrichtsmaterialien in den Teilnahmegebühren enthalten.
(2) Sämtliche Unterrichtsunterlagen, Skripte, Präsentationen, Videos, Aufzeichnungen sowie sonstige bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
(3) Die Materialien dürfen ausschließlich für persönliche Lernzwecke verwendet werden.
(4) Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung der Materialien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der AImera Akademie unzulässig.
(5) Die Weitergabe von Zugangsdaten zu Lernplattformen, Online-Veranstaltungen oder digitalen Lerninhalten an Dritte ist untersagt.
(6) Die AImera Akademie behält sich vor, bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen den Zugang zu digitalen Lernangeboten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
(7) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und jeden Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung unverzüglich der AImera Akademie mitzuteilen.
11. Pflichten der Teilnehmer
(1) Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung sowie der organisatorischen Vorgaben der AImera Akademie.
(2) Teilnehmer haben die Rechte anderer Teilnehmer, Lehrkräfte und Mitarbeiter zu respektieren.
(3) Störungen des Unterrichtsbetriebs sind zu unterlassen.
(4) Teilnehmer sind verpflichtet, regelmäßig an den gebuchten Bildungsmaßnahmen teilzunehmen und erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorzulegen.
(5) Den Anweisungen der Akademieleitung sowie deren Beauftragten ist im Rahmen der Durchführung der Bildungsmaßnahme Folge zu leisten.
(6) Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Ausschluss von der Bildungsmaßnahme erfolgen.
(7) Im Falle eines Ausschlusses aus wichtigem Grund besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits fälliger oder bereits gezahlter Teilnahmegebühren, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
12. Kündigung
(1) Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ordentlich nicht kündbar.
(2) Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als drei Monaten können mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ablauf der ersten drei Monate und danach jeweils zum Ablauf weiterer drei Monate gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
(6) Lehrkräfte und Dozenten sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.
13. Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen
(1) Nach erfolgreichem Abschluss einer Bildungsmaßnahme erhält der Teilnehmer ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung entsprechend der jeweiligen Kursbeschreibung.
(2) Voraussetzungen für den Erhalt eines Zertifikats können insbesondere die regelmäßige Teilnahme, das Bestehen von Leistungsnachweisen oder die erfolgreiche Bearbeitung von Praxisaufgaben sein.
(3) Werden nicht alle vorgesehenen Lehrgangsleistungen erbracht, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, aus der die Dauer der Teilnahme sowie die absolvierten Weiterbildungsinhalte hervorgehen.
14. Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der AImera Akademie.
(3) Zur Durchführung der Bildungsmaßnahmen können digitale Lern-, Kommunikations- und Kollaborationsplattformen eingesetzt werden. Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der AImera Akademie.
15. Haftung
(1) Die AImera Akademie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Die AImera Akademie ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der AImera Akademie GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.